Kommunal- und Kreisstraßen
Bei kommunalen, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, Wirtschaftswegen sowie sonstigen Verkehrsflächen werden regelmäßig keine Mischgutproben, sondern alle 250 m Einzelbohrkerne Ø 15 cm entnommen. Hierfür verwenden Ingenieurbüros, Städte und Gemeinden den Vordruck der Landratsämter: Bohrkern-Sammelproben >> Vordruck laden (ca. 334 KB) Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontrollprüfung ist die Asphalt-Kommunalstraßenregelung, die in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde regelmäßig an
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