Entnahmeprotokolle

Sie sind hier:    Home   Entnahmeprotokolle

Kommunal- und Kreisstraßen

Bei kommunalen, Kreis- und Gemeinde­verbindungs­­straßen, Wirtschafts­wegen sowie sonstigen Verkehrs­flächen werden regel­mäßig keine Misch­gut­proben, sondern alle 250 m Einzel­bohr­kerne Ø 15 cm entnommen. Hierfür verwenden Ingenieur­büros, Städte und Ge­meinden den Vor­druck der Land­rats­ämter: Bohrkern-Sammelproben >> Vordruck laden (ca. 334 KB) Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontroll­prüfung ist die Asphalt-Kommunal­straßen­regelung, die in Ab­stimmung mit der Obersten Bau­behörde regel­mäßig an

Bundesfern- und Staatsstraßen

Dienststellen der Staats­bau­verwaltung entnehmen alle 6.000 m² 10 cm neben­einander ein Bohrkern­paar und übergeben es unserem Proben­abhol­dienst gemeinsam mit den Mischgut­proben, die während des Einbaus an denselben Stellen entnommen wurden. Den Proben beigefügt werden die Eignungs­erklärungen (Eignungs­nachweis mit Erst­prüfung) des AN und die aus­gefüllten Entnahme­protokolle. Ein zu­sätz­liches Auftrags­schreiben ist nicht er­for­der­lich, wenn unsere nach­folgenden Vor­drucke ver­wendet

Unabhängiges Institut für Baustoffprüfungen mit Anerkennung nach RAP Stra für die Fachgebiete F3, F4, G3 und G4

Kontakt

Asphalt-Institut

Dipl.-Ing. Kaufmann GmbH

Arndtstraße 2

85055 Ingolstadt

Telefon 0841 - 58086

Telefax 0841 - 25552

E-Mail info@asphalt-institut.de

Internet www.asphalt-institut.de