Kommunal- und Kreisstraßen

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Bei kommunalen, Kreis- und Gemeinde­verbindungs­­straßen, Wirtschafts­wegen sowie sonstigen Verkehrs­flächen werden regel­mäßig keine Misch­gut­proben, sondern alle 250 m Einzel­bohr­kerne Ø 15 cm entnommen.

 

Hierfür verwenden Ingenieur­büros, Städte und Ge­meinden den Vor­druck der Land­rats­ämter:

Bohrkern-Sammelproben

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(ca. 199 KB)

 

Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontroll­prüfung ist die Asphalt-Kommunal­straßen­regelung, die in Ab­stimmung mit der Obersten Bau­behörde regel­mäßig an die ZTV Asphalt-StB angepasst wird.

 

Sie können die aktuelle Fassung der

Asphalt-Kommunal­straßen­regelung

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(ca. 89 KB)

 

und in die Technischen Vertrags­bedingungen Ihrer Bau­verträge auf­nehmen.

Unabhängiges Institut für Baustoffprüfungen mit Anerkennung nach RAP Stra für die Fachgebiete F3, F4, G3 und G4

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