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Unterlage zum Vortrag

Fortbildungslehrgang für Bauaufseher/-innen der Landkreise

Datum: 17.01.2017, Dipl.-Ing. Kurt Halbe

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Aktuelle Fassung der

Asphalt-Kommunal­straßen­regelung

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Entnahmeprotokolle

Für die Abnahme von Asphaltarbeiten sind Kontroll­prüfungen des Auftraggebers verbindlich vorgeschrieben (ZTV Asphalt-StB, Abschnitt 5.3.1).

Bundesfern- und Staatsstraßen

Dienststellen der Staats­bau­verwaltung entnehmen alle 6.000 m² 10 cm neben­einander ein Bohrkern­paar und übergeben es unserem Proben­abhol­dienst gemeinsam mit den Mischgut­proben, die während des Einbaus an denselben Stellen entnommen wurden.

Den Proben beigefügt werden die Eignungs­erklärungen (Eignungs­nachweis mit Erst­prüfung) des AN und die aus­gefüllten Entnahme­protokolle. Ein zu­sätz­liches Auftrags­schreiben ist nicht er­for­der­lich, wenn unsere nach­folgenden Vor­drucke ver­wendet werden.

Für Bundesfern- und Staatsstraßen verwenden Staatliche Bauämter folgende Vordrucke:

Asphalt-Mischgutprobe

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Asphalt-Bohrkernpaare

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Kommunal- und Kreisstraßen

Bei kommunalen, Kreis- und Gemeinde­verbindungs­­straßen, Wirtschafts­wegen sowie sonstigen Verkehrs­flächen werden regel­mäßig keine Misch­gut­proben, sondern alle 250 m Einzel­bohr­kerne Ø 15 cm entnommen.

 

Hierfür verwenden Ingenieur­büros, Städte und Ge­meinden den Vor­druck der Land­rats­ämter:

Bohrkern-Sammelproben

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Grundlage dieser vereinfachten Art der Kontroll­prüfung ist die Asphalt-Kommunal­straßen­regelung, die in Ab­stimmung mit der Obersten Bau­behörde regel­mäßig an die ZTV Asphalt-StB angepasst wird.

Unabhängiges Institut für Baustoffprüfungen mit Anerkennung nach RAP Stra für die Fachgebiete F3, F4, G3 und G4

Kontakt

Asphalt-Institut

Dipl.-Ing. Kaufmann GmbH

Arndtstraße 2

85055 Ingolstadt

Telefon 0841 - 58086

Telefax 0841 - 25552

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